Leistungsanbieter 

Ausschließlich für Beratung

A | Gemeinsame Servicestellen und Beratungsstellen für Persönliches Budget

Beschreibung

  • trägerübergreifende Auskunft, Beratung, Einschätzung des Hilfebedarfs
  • Koordination der in Frage kommenden Leistungsträger
  • Hilfe bei Antragstellung
  • in allen Landkreisen und kreisfreien Städten 

Beteiligte Berufsgruppen

Mitarbeiter der Reha-Träger / freien Träger

Zuweisungsberechtigung

wird von Betroffenen und deren Angehörigen selbständig aufgesucht 

Finanzierung

zuständiger Reha-Träger

Sonstiges

die gemeinsamen Servicestellen werden durch das Bundesteilhabegesetz
bis zum 31. Dezember 2018 abgeschafft

Weiterführende Informationen

B | Integrationsämter

Beschreibung

  • finanzielle Leistungen an Arbeitgeber und Betroffene zur Schaffung und Bewahrung eines Arbeitsplatzes für schwerbehinderte Menschen
  • technischer Beratungsdienst durch speziell ausgebildete Ingenieure
  • Wahrung des Kündigungsschutzes
  • Kostenübernahme bei Berufsausbildung

Beteiligte Berufsgruppen

  • Beratungspersonal des Integrationsamtes
  • speziell ausgebildete Ingenieure zur Beratung bei technischer Umsetzung der Arbeitsplatzanforderungen

Zuweisungsberechtigung

  • Anträge selbständig durch Arbeitgeber bzw. Betroffene
  • Beratung dazu durch die gemeinsamen Servicestellen und ab Anfang 2018 durch die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung sowie die Beratungs- und Ansprechstellen der Reha-Träger (siehe oben)

Finanzierung

durch die Ausgleichsabgabe (Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen wenigstens 5 % schwerbehinderte Menschen beschäftigen oder eine Ausgleichsabgabe zahlen)

Sonstiges

Integrationsamt zahlt nachrangig

Weiterführende Informationen

Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)

C | Beratungs- und Ansprechstellen der Reha-Träger 

Beschreibung

  • Informationsangebote über Inhalte und Ziele von Leistungen zur Teilhabe, das Persönliche Budget und das Verfahren zur Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe
  • auch das Jobcenter ist verpflichtet, diese Informationsangebote bereitzustellen

Beteiligte Berufsgruppen

  • Mitarbeiter der Reha-Träger / freien Träger, insbesondere die Mitarbeiter der gemeinsamen Servicestellen 

Zuweisungsberechtigung

  • wird von Betroffenen selbständig aufgesucht

Finanzierung

zuständiger Reha-Träger / Jobcenter

Sonstiges

  • konkreter geregelt, als die gemeinsamen Servicestellen, da jeder Reha-Träger einzeln verpflichtet wird
  • die Beratungs- und Ansprechstellen der Reha-Träger werden ab 01. Januar 2018 eingeführt
Weiterführende Informationen

Bundesteilhabegesetz

D | Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung

Beschreibung

  • Information und Beratung über Rehabilitations- und Teilhabeleistungen
    kann bereits im Vorfeld der Beantragung konkreter Leistungen in Anspruch genommen werden
  • Beratung soll neutral, überparteilich und nur dem Betroffenen verpflichtet sein

Beteiligte Berufsgruppen

  • u. a. Beratung von Betroffenen für Betroffene (Peer Counseling)

Zuweisungsberechtigung

  • wird von Betroffenen selbständig aufgesucht

Finanzierung

Fördermittel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)

Sonstiges

  • diese Beratung wird ab dem 01. Januar 2018 eingeführ
  • Beratungsangebot ist bis zum 31.Dezember 2022 befristet
Weiterführende Informationen

Bundesteilhabegesetz

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