Leistungen im Bereich Wohnen

Zu diesem Bereich zählen alle Leistungen, die mit der Beschaffung oder Erhaltung von Wohnraum, der zur Führung eines möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebens geeignet ist, verknüpft sind. Ebenso zählt zu diesem Bereich die Inanspruchnahme von Leistungen zu Gesundheit, Hygiene, Essen, Kleidung, Wahrnehmung von Arztterminen, Behördengängen, Familienkontakten, Einnahme von Medikamenten etc. Angebote in diesem Bereich sind eine Hilfe zur Selbsthilfe für Menschen, die aufgrund ihrer schweren psychischen Erkrankung und deren Folgen nicht in der Lage sind, ihre persönliche Lebenssituation ohne professionelle Hilfe zu bewältigen. Im Wesentlichen lassen sich Leistungen im Bereich Wohnen in die Grundformen „ambulant“, „teilstationär“ und „stationär“ unterteilen. Um welche Grundform es sich bei den folgenden Leistungen genau handelt, wird in der Beschreibung erläutert.

A | Ambulant betreutes Einzelwohnen (BEW)

Beschreibung

  • Alternative zu stationären Wohnangeboten
  • individueller Mietvertrag
  • Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben (Haushaltsführung, Ernährung, Begleitung zu Terminen, Beratung und Begleitung in Krisensituationen) durch psychiatrisch geschultes Fachpersonal (einmal pro Woche bis täglich)
  • hohes Maß an selbstbestimmter und eigenverantwortlicher Lebensführung soll erhalten/ermöglicht werden

Zugangsvoraussetzungen
Zugang für wen

Patienten, die in der Lage sind weitestgehend alleine zu leben, aber dennoch Unterstützung in bestimmten Bereichen benötigen

Zugang durch wen
Antrag muss vom Betroffenen oder seinem Betreuer beim zuständigen Sozialamt oder der Wohnortgemeinde gestellt werden

Dauer

  • unbegrenzt
  • Bewilligungszeitraum liegt meist zwischen 12 und 24 Monaten, danach muss ein Folgeantrag gestellt werden

Finanzierung

  • Sozialhilfe-/Eingliederungshilfeträger
  • Pflegekasse
  • Krankenkasse

Setting

  • in der eigenen Wohnung
  • in einer vom Träger angemieteten Wohnung

Weiterführende Informationen 

B | Ambulant betreute Wohngruppe (TWG)

Beschreibung

  • Wohnraum für mehrere Patienten vom Träger zur Verfügung gestellt
  • individueller Mietvertrag
  • ambulante Betreuung bei alltäglichen Aufgaben durch psychiatrisch geschultes Fachpersonal
  • umfasst fördernde und fordernde Wirkung des Zusammenlebens

Zugangsvoraussetzungen
Zugang für wen

Patienten, die in der Lage sind weitestgehend alleine zu leben, aber dennoch Unterstützung in bestimmten Bereichen benötigen und von der sozialen Gemeinschaft profitieren

Zugang durch wen

Antrag muss vom Betroffenen oder seinem Betreuer beim zuständigen Sozialamt oder der Wohnortgemeinde gestellt werden

Dauer

  • unbegrenzt
  • Bewilligungszeitraum liegt meist zwischen 12 und 24 Monaten, danach muss ein Folgeantrag gestellt werden

Finanzierung

  • Sozialhilfe-/Eingliederungshilfeträger
  • Pflegekasse
  • Krankenkasse

Setting

  • in einer vom Träger angemieteten Wohnung
  • in Einzelfällen in der eigenen Wohnung

Weiterführende Informationen

C | Betreutes Wohnen in Familien (BWF)

Beschreibung

  • ambulante Wohnform, in der Menschen mit psychischen Erkrankungen mittel- bis langfristig in einer verwandtschaftlich nicht verbundenen Familie leben
  • Familie wird durch pädagogische Fachkraft unterstützt
  • Gastfamilie erhält für die Betreuung und Versorgung ein festes Entgelt
  • Alternative zur Betreuung im Heim
  • Ziel: Erlernen der Selbstständigkeit und Beziehungsfähigkeit

Zugangsvoraussetzungen
Zugang für wen

  • Kann ein ideales Angebot für Betroffene sein, die großen Wert auf familiäres Setting legen und
  • denen die eigene Handlungsfreiheit sehr wichtig ist, die jedoch gleichzeitig einen sensiblen Umgang mit der Gefahr von Grenzüberschreitungen benötigen

Zugang durch wen

Antrag muss vom Betroffenen oder seinem Betreuer beim zuständigen Sozialamt oder der Wohnortgemeinde gestellt werden

Dauer

  • langfristig angelegt
  • kann jederzeit von beiden Seiten gekündigt werden

Finanzierung

  • Sozialhilfe-/Eingliederungshilfeträger
  • ggf. Pflegekasse

Setting

vom Träger und der Familie zur Verfügung gestellt

Weitere Informationen

S3-Leitlinie "Psychosoziale Therapien bei schweren psychischen Erkrankungen"

D | Übergangseinrichtungen

Beschreibung

  • Stationäre Einrichtung, Wechsel zu ambulanter Wohnform wird angestrebt
  • Ziel ist die Förderung des Selbstbewusstseins, der Belastbarkeit und der Fertigkeiten zur Alltagsbewältigung
  • Unterstützung durch Sozialarbeiter, Gesundheits- und Krankenpfleger, teilweise auch Psychologen und Ergotherapeuten

Zugangsvoraussetzungen
Zugang für wen

erfolgt meist im Anschluss an stationäre Behandlung

Zugang durch wen
Antrag muss vom Betroffenen oder seinem Betreuer beim zuständigen Sozialamt oder der Wohnortgemeinde gestellt werden

Dauer

i. d. R. ca. 18 Monate

Finanzierung

Sozialhilfe-/Eingliederungshilfeträger

Setting

  • meist kleine überschaubare Wohngruppe
  • zum Teil dezentral organisierte Außenwohngruppe

Weiterführende Informationen

www.bar-frankfurt.de

E | Stationär betreutes Wohnen/besondere Wohnformen

Beschreibung

  • Bewohner sind voll- oder teilstationär untergebracht
  • Umfang der Betreuung höher als in ambulanten Wohnformen, Inhalte meist identisch
  • verschiedene Formen des stationär betreuten Wohnens: Gruppenwohnungen, Eltern-Kind-Wohnen, Probe- und Trainingswohnen, Wohnhäuser, Soziotherapeutische Einrichtungen für Patienten mit Doppeldiagnosen (Menschen mit Suchterkrankungen und Psychosen oder Persönlichkeitsstörungen)
  • Besonderheiten: mit und ohne Tagesbetreuung (siehe 1.1 F und G)

Zugangsvoraussetzungen
Zugang für wen

Patienten, die nicht mehr stationär behandlungsbedürftig sind, jedoch vorübergehend oder auf längere Sicht nicht oder noch nicht in der Lage sind, ambulant betreut zu werden

Zugang durch wen
Antrag muss vom Betroffenen oder seinem Betreuer beim zuständigen Sozialamt oder der Wohnortgemeinde gestellt werden

Dauer

richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall, abhängig vom individuellen Hilfebedarf

Finanzierung

Sozialhilfe-/Eingliederungshilfeträger

Setting

vom Träger zur Verfügung gestellte Räumlichkeit

Weiterführende Informationen

  • www.bar-frankfurt.de
  • Die besonderen Wohnformen werden ab 2020 die stationären Einrichtungen in der Eingliederungshilfe ablösen.
F | Stationäres Wohnen/besondere Wohnformen ohne Tagesbetreuung

Beschreibung

  • Bewohner sind voll- oder teilstationär untergebracht
  • Förderung in sozialen und lebenspraktischen Bereichen
  • Tagesgestaltung oder Beschäftigung erfolgt extern, z. B. in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung

Zugangsvoraussetzungen
Zugang für wen

Patienten, die nicht mehr stationär behandlungsbedürftig sind, jedoch vorübergehend oder auf längere Sicht nicht oder noch nicht in der Lage sind, ambulant betreut zu werden

Zugang durch wen
Antrag muss vom Betroffenen oder seinem Betreuer beim zuständigen Sozialamt oder der Wohnortgemeinde gestellt werden

Dauer

Richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall, abhängig vom individuellen Hilfebedarf

Finanzierung

Sozialhilfe-/Eingliederungshilfeträger

Setting

vom Träger zur Verfügung gestellte Räumlichkeit

Weitere Informationen

S3-Leitlinie "Psychosoziale Therapien bei schweren psychischen Erkrankungen"

G | Stationäres Wohnen/besondere Wohnformen mit Tagesbetreuung

Beschreibung

  • Bewohner sind voll- oder teilstationär untergebracht
  • umfassende Begleitung und Förderung in sozialen und lebenspraktischen sowie tagesstrukturierenden Bereichen
  • Tagesgestaltung oder Beschäftigung erfolgt in der Wohneinrichtung

Zugangsvoraussetzungen
Zugang für wen

  • Patienten, die nicht mehr stationär behandlungsbedürftig sind, jedoch vorübergehend oder auf längere Sicht nicht oder noch nicht in der Lage sind, ambulant betreut zu werden
  • Teilnahme an externer Tagesbetreuung ist nicht oder noch nicht möglich

Zugang durch wen

Antrag muss vom Betroffenen oder seinem Betreuer beim zuständigen Sozialamt oder der Wohnortgemeinde gestellt werden

Dauer

richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall, abhängig vom individuellen Hilfebedarfrichtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall, abhängig vom individuellen Hilfebedarf

Finanzierung

Sozialhilfe-/Eingliederungshilfeträger

Setting

vom Träger zur Verfügung gestellte Räumlichkeit

Weitere Informationen

S3-Leitlinie "Psychosoziale Therapien bei schweren psychischen Erkrankungen"

H | Außenwohngruppe/Dezentraler Wohnverbund im Heimstatus

Beschreibung

  • voll- oder teilstationäre Wohnform, bei der Patienten alleine oder in kleinen Gruppen in Wohnungen zusammen leben, die vom Heimträger angemietet wurden
  • Betreuung und Unterstützung im Alltag zu bestimmten Zeiten
  • nächtlicher Notfalldienst

Zugangsvoraussetzungen
Zugang für wen

Betroffene, die in ihrer Selbstständigkeit gefördert werden und damit an ein eigenständiges Leben herangeführt werden sollen

Zugang durch wen

Antrag muss vom Betroffenen oder seinem Betreuer beim zuständigen Sozialamt oder der Wohnortgemeinde gestellt werden

Dauer

richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall, abhängig vom individuellen Hilfebedarf.

Finanzierung

Sozialhilfe-/Eingliederungshilfeträger

Setting

vom Träger angemietete Wohnung

Weitere Informationen

S3-Leitlinie "Psychosoziale Therapien bei schweren psychischen Erkrankungen"

I | Geschlossene psychiatrische Wohnheime

Beschreibung

  • geschlossene, stationäre Unterbringung mit freiheitsentziehenden Maßnahmen aufgrund einer bestehenden Selbst- oder Fremdgefährdung der Bewohner
  • der Einsatz von freiheitsentziehenden Maßnahmen sollte so gestaltet sein, dass für den Betroffenen so viel Autonomie wie möglich erhalten bleibt
  • es besteht ein gesetzlicher Auftrag zur Unterstützung von sozialer Teilhabe in Bereichen wie Freizeit und Tagesgestaltung (Sportmöglichkeiten, kulturelle Angebote, Ausflugsmöglichkeiten etc.) mit dem Ziel, eine selbstständige Lebensführung wiederzuerlangen

Zugangsvoraussetzungen
Zugang für wen

Menschen mit einer psychischen Erkrankung und einer bestehenden Gefahr der Selbst- oder Fremdgefährdung

Zugang durch wen

  • auf Antrag des Betreuers oder Bevollmächtigten beim zuständigen Betreuungsgericht
  • richterliche Genehmigung ist zwingend erforderlich

Dauer

  • richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall, abhängig vom individuellen Hilfebedarf
  • die Unterbringung ist unverzüglich zu beenden, sobald die Gefahr der Selbst- oder Fremdgefährdung nicht mehr besteht

Finanzierung

Sozialhilfe-/Eingliederungshilfeträger

Setting

vom Träger zur Verfügung gestellte Räumlichkeit

Weitere Informationen

S3-Leitlinie "Psychosoziale Therapien bei schweren psychischen Erkrankungen"

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